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Gabelstapler-Konformität in der EU: Was jeder Käufer wissen sollte

Alle Gabelstapler, die innerhalb der Europäischen Union verkauft und betrieben werden, müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, die bestätigt, dass sie die wesentlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen geht die CE-Kennzeichnung mit der Maschine über — aber der Käufer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Kennzeichnung noch gültig ist.

Jährliche technische Inspektionen sind in den meisten EU-Ländern obligatorisch. In Belgien ist die regelmäßige Inspektion von Hebezeug gemäß dem Königlichen Erlass vom 12. August 1993 erforderlich. Die Inspektion muss von einer akkreditierten Stelle wie AIB-Vinçotte oder TÜV durchgeführt werden.

Anforderungen an die Bedienerausbildung variieren ebenfalls: In Belgien müssen Bediener von Staplern über 1 Tonne ein gültiges VCA-Zertifikat oder Ähnliches besitzen. Beim Kauf eines Staplers bei D.O.V. BV. stellen wir die Original-CE-Konformitätserklärung (sofern vorhanden) und eine Kopie des letzten Prüfberichts bereit.


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